Dr. Thomas Lampe
Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fremdsprachen: englisch
Rechtsanwalt Dr. Lampe ist 1969 in München geboren. Er studierte in den Jahren 1990 bis 1994 Rechtswissenschaften in Augsburg, gefolgt vom Referendariat bis Mitte 1996. Die Promotion beendete er Ende 1997. Seit 1998 ist RA Dr. Lampe als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 1998 ist er selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei und seit 2010 bei uns im Anwaltshaus.
Vorausschauende Umsetzung sorgfältig erarbeitete Konzeptionen sind Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Ich berate, untersütze und vertrete Sie in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ihrer Wirtschafts- und Steuerberatung bei Ihrer Unternehmensgründung, Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen M&A Mergers & Acquisitions vom Beginn (NDA: strafbewährte Verschwiegenheitserklärung, LOI: Absichtserklärung, Due Dilligance: Prüfungsphase, Signing: Vertragsabschluss; Closing: Abwicklung), bei Rechtsformwechsel und bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander oder mit der Geschäftsführung.
Für eine Vielzahl meiner Mandanten stehe ich mit meinen Kollegen als "externer Rechtsberater" zur Verfügung. Kleine und mittelständige Unternehmen benötigen im geschäftlichen Alltag die rechtliche Rückversicherung im Umgang mit brisanten Angelegenheiten. Eine frühzeitige Einbindung rechtlicher Problemfelder in die anwaltliche Beratung führt regelmäßig zur Streitvermeidung und trägt so zum Erfolg Ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei.
Mein Engagement rechne ich nach Zeitaufwand ab, vergütet werden wenigstens die gesetzlichen Gebühren.
Besuchen Sie auch ANWALT.DE: https://www.anwalt.de/thomas-lampe
Vorausschauende Umsetzung sorgfältig erarbeitete Konzeptionen sind Grundlage für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Ich berate, untersütze und vertrete Sie in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ihrer Wirtschafts- und Steuerberatung bei Ihrer Unternehmensgründung, Kauf und Verkauf von Geschäftsanteilen M&A Mergers & Acquisitions vom Beginn (NDA: strafbewährte Verschwiegenheitserklärung, LOI: Absichtserklärung, Due Dilligance: Prüfungsphase, Signing: Vertragsabschluss; Closing: Abwicklung), bei Rechtsformwechsel und bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander oder mit der Geschäftsführung.
Für eine Vielzahl meiner Mandanten stehe ich mit meinen Kollegen als "externer Rechtsberater" zur Verfügung. Kleine und mittelständige Unternehmen benötigen im geschäftlichen Alltag die rechtliche Rückversicherung im Umgang mit brisanten Angelegenheiten. Eine frühzeitige Einbindung rechtlicher Problemfelder in die anwaltliche Beratung führt regelmäßig zur Streitvermeidung und trägt so zum Erfolg Ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei.
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