Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen der Bürger und Unternehmen zum Staat. Es ist durch den Kontakt zu Behörden und staatlichen Institutionen gekennzeichnet und fordert den Einsatz entsprechend engagierter Spezialisten.
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Das öffentliche Recht beinhaltet ein breites Spektrum an verschiedensten Teilgebieten, weshalb wir Ihnen gerne diese etwas näher vorstellen möchten:
Das öffentliche Bauordnungsrecht befasst sich u. a. mit der Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit baulicher Anlagen. Jeder, der an Bauvorhaben beteiligt ist, gleich ob Architekt/ Planer, Baufirma, Bauträgergesellschaft oder privater Häuslebauer sehen sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert, die nur mit entsprechendem Sachverstand gelöst werden können. Dies gilt für die Errichtung baulicher Anlagen, sowie bauliche Änderungen, Änderungen in der Nutzung und deren Beseitigung.
Das öffentliche Bauplanungsrecht schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bebaubarkeit eines Grundstücks, sowohl in bebauten als auch in unbebauten Bereichen. Wir beraten sowohl Kommunen und Grundstückseigentümer, als auch gewerbliche und private Bauherren und Investoren in allen Fragen des öffentlichen Bauplanungsrechts. Oftmals bezieht sich unsere Tätigkeit auf die Projektentwicklung, wenn es gilt, baulich bisher nicht genutzte Flächen zu überplanen oder bereits bebaute Flächen einer anderen baulichen Nutzung zuzuführen.
Bautätigkeiten benötigen Rohstoffe wie Sand und Kies. Gleichzeitig müssen die durch den Abbau entstehenden Gruben regelmäßig verfüllt und die Abbauflächen rekultiviert werden. Wir beraten und vertreten in diesem Bereich tätige Unternehmen und Begleiten im Genehmigungsverfahren und im Betrieb der Grube.
Immer häufiger bedienen sich Kommunen privater Dritter, um Bauland ausweisen und erschließen zu können. Dies gilt sowohl für die Schaffung von Neubaugebieten, als auch im Hinblick auf Nachverdichtungsmaßnahmen.
Unsere Auftraggeber sind in diesem Bereich überwiegend Bauträgergesellschaften und Kommunen, vermehrt auch private Grundstückseigentümer.
Da mit der Überplanung der Flächen eine immense Wertsteigerung einhergeht und zahlreiche Fragen, angefangen bei der Prüfung der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen über Fragen der Verkehrssicherungspflicht, bis hin zu einer von den Kommunen beabsichtigten Abschöpfung der planungsbedingten Bodenwertsteigerung, geklärt werden müssen, ist eine juristische Begleitung für alle Akteure unabdingbar.
Eng mit dem öffentlichen Baurecht verbunden ist das Kommunalabgabenrecht. Betroffen von diesem Rechtsgebiet sind neben Kommunen alle Eigentümer von Grundstücken, die von den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen (Wasserversorgung, Entwässerung, Straße) erschlossenen werden.
Wir beraten Kommunen in der Schaffung und Aktualisierung ihres Ortsrechts (z. B. Wasserabgabesatzung, Entwässerungssatzung, Beitrags- und Gebührensatzungen). Darüber hinaus beraten und vertreten wir Kommunen und betroffene Grundstückseigentümer, wenn es darum geht, Beitrags-/ Gebührenbescheide einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Nicht zuletzt ist das Kommunalabgabenrecht regelmäßig ein wichtiger Regelungsgegenstand in städtebaulichen Verträgen.
Wir beraten Kommunen, das heißt deren Bürgermeister, kommunale Gremien und Verwaltung in den vielfältigen Fragen des Kommunalrechts. In aller Regel erstreckt sich die Beratung in andere Rechtsgebiete hinein, u. a. in den Bereichen Baulandausweisung, Schaffung und fortlaufende Überprüfung des Ortsrechts, Bescheiderlaß im Bereich des Kommunalabgabengesetzes, Umgang mit Altlasten(verdachtsflächen), Haftung des Bürgermeisters, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 63 BayBO, § 36 BauGB.
Wir beraten und vertreten namhafte Unternehmen, die eine Vielzahl verschiedenster Produkte herstellen, in Einzelfällen auch geschädigte Personen.
Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer breit aufgestellten fachlichen Expertise, die es uns ermöglicht, nicht nur im öffentlichen Recht, sondern auch im Zivil- und Strafrecht umfassend zu beraten.
Öffentliches Bauordnungsrecht
Das öffentliche Bauordnungsrecht befasst sich u. a. mit der Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit baulicher Anlagen. Jeder, der an Bauvorhaben beteiligt ist, gleich ob Architekt/ Planer, Baufirma, Bauträgergesellschaft oder privater Häuslebauer sehen sich mit einer Vielzahl von Rechtsfragen konfrontiert, die nur mit entsprechendem Sachverstand gelöst werden können. Dies gilt für die Errichtung baulicher Anlagen, sowie bauliche Änderungen, Änderungen in der Nutzung und deren Beseitigung.
Öffentliches Bauplanungsrecht
Das öffentliche Bauplanungsrecht schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bebaubarkeit eines Grundstücks, sowohl in bebauten als auch in unbebauten Bereichen. Wir beraten sowohl Kommunen und Grundstückseigentümer, als auch gewerbliche und private Bauherren und Investoren in allen Fragen des öffentlichen Bauplanungsrechts. Oftmals bezieht sich unsere Tätigkeit auf die Projektentwicklung, wenn es gilt, baulich bisher nicht genutzte Flächen zu überplanen oder bereits bebaute Flächen einer anderen baulichen Nutzung zuzuführen.
Abgrabungsrecht
Bautätigkeiten benötigen Rohstoffe wie Sand und Kies. Gleichzeitig müssen die durch den Abbau entstehenden Gruben regelmäßig verfüllt und die Abbauflächen rekultiviert werden. Wir beraten und vertreten in diesem Bereich tätige Unternehmen und Begleiten im Genehmigungsverfahren und im Betrieb der Grube.
Städtebauliche Verträge
Immer häufiger bedienen sich Kommunen privater Dritter, um Bauland ausweisen und erschließen zu können. Dies gilt sowohl für die Schaffung von Neubaugebieten, als auch im Hinblick auf Nachverdichtungsmaßnahmen.
Unsere Auftraggeber sind in diesem Bereich überwiegend Bauträgergesellschaften und Kommunen, vermehrt auch private Grundstückseigentümer.
Da mit der Überplanung der Flächen eine immense Wertsteigerung einhergeht und zahlreiche Fragen, angefangen bei der Prüfung der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen über Fragen der Verkehrssicherungspflicht, bis hin zu einer von den Kommunen beabsichtigten Abschöpfung der planungsbedingten Bodenwertsteigerung, geklärt werden müssen, ist eine juristische Begleitung für alle Akteure unabdingbar.
Kommunalabgabenrecht
Eng mit dem öffentlichen Baurecht verbunden ist das Kommunalabgabenrecht. Betroffen von diesem Rechtsgebiet sind neben Kommunen alle Eigentümer von Grundstücken, die von den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen (Wasserversorgung, Entwässerung, Straße) erschlossenen werden.
Wir beraten Kommunen in der Schaffung und Aktualisierung ihres Ortsrechts (z. B. Wasserabgabesatzung, Entwässerungssatzung, Beitrags- und Gebührensatzungen). Darüber hinaus beraten und vertreten wir Kommunen und betroffene Grundstückseigentümer, wenn es darum geht, Beitrags-/ Gebührenbescheide einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Nicht zuletzt ist das Kommunalabgabenrecht regelmäßig ein wichtiger Regelungsgegenstand in städtebaulichen Verträgen.
Kommunalrecht
Wir beraten Kommunen, das heißt deren Bürgermeister, kommunale Gremien und Verwaltung in den vielfältigen Fragen des Kommunalrechts. In aller Regel erstreckt sich die Beratung in andere Rechtsgebiete hinein, u. a. in den Bereichen Baulandausweisung, Schaffung und fortlaufende Überprüfung des Ortsrechts, Bescheiderlaß im Bereich des Kommunalabgabengesetzes, Umgang mit Altlasten(verdachtsflächen), Haftung des Bürgermeisters, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 63 BayBO, § 36 BauGB.
Produkthaftungsrecht
Wir beraten und vertreten namhafte Unternehmen, die eine Vielzahl verschiedenster Produkte herstellen, in Einzelfällen auch geschädigte Personen.
Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer breit aufgestellten fachlichen Expertise, die es uns ermöglicht, nicht nur im öffentlichen Recht, sondern auch im Zivil- und Strafrecht umfassend zu beraten.