Bauträgerrecht

Bauträgerrecht

Die eigenen vier Wände sind für “Normalsterbliche“ die größte Ausgabenentscheidung ihres Lebens.

Dabei sind der schlüsselfertige Kauf eines Hauses oder der Erwerb einer Eigentumswohnung die üblichen Wege, sich den Traum vom Immobilieneigentum zu erfüllen. Und in aller Regel wird – sofern ein Erstbezug gewünscht wird – das Projekt durch einen Bauträger verwirklicht. Dieser erwirbt das Grundstück, bebaut es und verschafft seinen Käufern Eigentum an der fertigen Immobilie.

Vor dem Kauf sollten aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite der Entscheidung alle vorhandenen Vertragsgrundlagen durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden. Dabei ist die zentrale Frage, ob eine (noch zu bauende) Traumwohnung tatsächlich den Erwartungen des Mandanten entspricht. Vorsorge ist günstig, streiten ist teuer.

Auch Bauträger sind, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein, darauf angewiesen, die teilweise komplexen rechtlichen Vorschriften zu kennen. Welchen Rahmen steckt die Makler- und Bauträgerverordnung? Wie gestalte ich eine Teilungserklärung? Wie gestalte ich eine Gemeinschaftsordnung? Wie sollte man mit Käufern umgehen, die die Kaufpreisrate aufgrund vorgeschobener Mängeleinreden nicht bezahlen wollen? Wie ist nach Verkauf mit Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft umzugehen?

Dies alles erfordert – möglichst weit vor dem Gang zum Gericht – Beratung durch einen Anwalt, der Erfahrung im Umgang mit Bauträgern, Käufern und Wohnungseigentümergemeinschaften hat.
Bauträgerrecht

Ihre Ansprechpartner:

Reinhard
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Diplomökonom (Univ.) und Mediator (KFSM)
Tobias
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Master of Law Immobilienrecht