Personenschadensrecht

Im Personenschadensrecht beraten und vertreten wir Opfer von Unfällen und Straftaten,bei der Geltendmachung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche, wie beispielsweise beim Ersatz des materiellen Schadens und und/oder bei der geltendmachung von Schmerzensgeld.
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Thomas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Stephanie
Rechtsanwaltin und Fachanwältin für Medizinrecht