Arbeitsrecht
Wir vertreten im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Unsere Tätigkeitsfelder sind unter anderem:
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Verhandeln von Abfindungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht)
- Erstellen individueller, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittener Arbeitsverträge
- Ausarbeitung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und von Dienstverträgen mit Vorständen
- Verträge für Handelsvertreter und Freie Mitarbeiter
- Ausarbeitung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme
- Beratung und Vertretung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses (z. B. Abmahnung, Anspruch auf Teilzeit, Überstunden, Gleichbehandlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.)
- Kurzarbeit (Beantragung bei der Behörde, Vereinbarung mit Arbeitnehmern, Prüfung der Rechtmäßigkeit)
- Schadensersatz wegen Mobbing
- Zeugniserteilung und -berichtigung
- Klärung von Befristungsfragen (z. B. Erstellen von befristeten Arbeitsverträgen, Klagen wegen unzulässiger Befristung)
- Arbeitsrecht für besondere Personengruppen (Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte)
- Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit (Beantragung der behördlichen Genehmigung, Ausarbeitung von Verträgen zwischen Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer)
- Arbeitsstrafrecht (z. B. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit)
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Betriebsübergang im Rahmen entsprechender gesellschaftsrechtlicher Transaktionen
- Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
- Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats, Interessenausgleich/Sozialplan u. a.)