Arbeitsrecht

Wir vertreten im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte.
Arbeitsrecht

Ihre Ansprechpartner:

Nicol Andreas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Unsere Tätigkeitsfelder sind unter anderem:
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Verhandeln von Abfindungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht)
  • Erstellen individueller, auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittener Arbeitsverträge
  • Ausarbeitung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und von Dienstverträgen mit Vorständen
  • Verträge für Handelsvertreter und Freie Mitarbeiter
  • Ausarbeitung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme
  • Beratung und Vertretung während des Bestands des Arbeitsverhältnisses (z. B. Abmahnung, Anspruch auf Teilzeit, Überstunden, Gleichbehandlung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Elternzeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.)
  • Kurzarbeit (Beantragung bei der Behörde, Vereinbarung mit Arbeitnehmern, Prüfung der Rechtmäßigkeit)
  • Schadensersatz wegen Mobbing
  • Zeugniserteilung und -berichtigung
  • Klärung von Befristungsfragen (z. B. Erstellen von befristeten Arbeitsverträgen, Klagen wegen unzulässiger Befristung)
  • Arbeitsrecht für besondere Personengruppen (Auszubildende, Schwangere, Schwerbehinderte)
  • Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit (Beantragung der behördlichen Genehmigung, Ausarbeitung von Verträgen zwischen Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer)
  • Arbeitsstrafrecht (z. B. Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit)
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz
  • Betriebsübergang im Rahmen entsprechender gesellschaftsrechtlicher Transaktionen
  • Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
  • Kollektives Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung des Betriebsrats, Interessenausgleich/Sozialplan u. a.)