Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Die Eigentumswohnung ist das gängigste Modell, sich insbesondere in Ballungsräumen eigenes Immobilienvermögen zu schaffen.
Nichts desto trotz ist allerdings den wenigsten Käufern bekannt, in welches komplexe und für den Laien letztlich kaum durchschaubare Rechtsgeflecht sie sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung begeben. Sie werden Teil einer Gemeinschaft, in der nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Gemeinschaft über wesentliche Punkte wie Reparaturen und Ausgabengestaltung für das Anwesen entscheidet.
Vor einem Kauf müssen daher rechtliche Grundlagen der Gemeinschaft, welche sich vor allem aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung ergeben, vorab geprüft werden, damit es danach keine bösen Überraschungen gibt.
Auch nach dem Kauf stellen sich oftmals schwierige rechtliche Fragen: War ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich rechtmäßig? Stimmt meine Abrechnung? Wie darf ich das gemeinschaftliche Eigentum nutzen?
Wichtig ist: Sollte ein Eigentümer tatsächlich der Auffassung sein, dass ein Beschluss rechtswidrig ist, ist schnelles Handeln gefragt. Diesbezüglich ist zur Aufhebung des Beschlusses binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage zu erheben. Der Eigentümer sollte in Zweifelsfragen also unverzüglich nach der Eigentümerversammlung Kontakt zu einem Anwalt suchen.
Auch der Hausverwalter ist in dieser Eigenschaft und als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig auf anwaltliche Beratung angewiesen. Gerade beim Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine hochspezielle rechtliche Materie. Ein Verwalter, der Haftungsfälle vermeiden will, muss sich der rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit sicher sein, um souverän zu verwalten.
Nichts desto trotz ist allerdings den wenigsten Käufern bekannt, in welches komplexe und für den Laien letztlich kaum durchschaubare Rechtsgeflecht sie sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung begeben. Sie werden Teil einer Gemeinschaft, in der nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Gemeinschaft über wesentliche Punkte wie Reparaturen und Ausgabengestaltung für das Anwesen entscheidet.
Vor einem Kauf müssen daher rechtliche Grundlagen der Gemeinschaft, welche sich vor allem aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung ergeben, vorab geprüft werden, damit es danach keine bösen Überraschungen gibt.
Auch nach dem Kauf stellen sich oftmals schwierige rechtliche Fragen: War ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich rechtmäßig? Stimmt meine Abrechnung? Wie darf ich das gemeinschaftliche Eigentum nutzen?
Wichtig ist: Sollte ein Eigentümer tatsächlich der Auffassung sein, dass ein Beschluss rechtswidrig ist, ist schnelles Handeln gefragt. Diesbezüglich ist zur Aufhebung des Beschlusses binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage zu erheben. Der Eigentümer sollte in Zweifelsfragen also unverzüglich nach der Eigentümerversammlung Kontakt zu einem Anwalt suchen.
Auch der Hausverwalter ist in dieser Eigenschaft und als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig auf anwaltliche Beratung angewiesen. Gerade beim Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine hochspezielle rechtliche Materie. Ein Verwalter, der Haftungsfälle vermeiden will, muss sich der rechtlichen Grundlagen seiner Tätigkeit sicher sein, um souverän zu verwalten.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Diplomökonom (Univ.) und Mediator (KFSM)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Master of Law Immobilienrecht