Außenwirtschaftsrecht
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Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Säulen des Exportkontrollrechts sind Embargos, Genehmigungspflichten für Waren auf den Güterlisten (z.B. Dual-Use Güter) und die Sanktionslisten zur Terrorbekämpfung.
Durch (EU) Verordnungen, als direkt anwendbares Recht der Union, werden wichtige Übereinkommen umgesetzt. Beispiele sind:
· das Chemiewaffenübereinkommen,
· die Nuclear Suppliers Group
· die Australische Gruppe
· das Missile Technology Control Regime
· das Wassenaar Arrangement
Beispiele sind:
· die Dual-Use Verordnung,
· die Anti-Folter Verordnung
· die Freuerwaffenverordnung.
Darüber hinaus sind nationale Regelungen zu beachten. Die wichtigste Regelung ist das AWG, das zusammen mit der AWV die Grundlage des deutschen Aus- und Einfuhrkontrollrechts bildet und die Sanktionierung bei Verstößen definiert. Die Kriegswaffenkontrolle befindet sich ebenfalls noch im Hoheitsbereich der Nationalstaaten.
Mittel
Mittel des Außenwirtschaftsrechts sind Verbote und Genehmigungspflichten, die in der Regel strafbewehrt sind. Das Außenwirtschaftsrecht ist auf alle internationalen Vorgänge anwendbar und kann sich im Rahmen der Terrorismusbekämpfung auch auf nationale Vorgänge ausweiten. Es ist bereits bei Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zu beachten und gilt für den beim Waren- und Technologietransfer, bei Finanztransaktionen oder für Vermittlungsgeschäfte.
Was bedeutet das für mich?
Die Unternehmen stehen dem Außenwirtschaftsrecht gegenüber in besonderer Verantwortung.
Die Verantwortung selbst liegt bei der Geschäftsführung. Die Aufgabe der Exportkontrolle kann zwar delegiert werden, die Verantwortlichkeit selbst bleibt aber bei der für das Unternehmen verantwortlichen Person.
Daher müssen Prozesse entwickelt, implementiert, dokumentiert und überwacht werden, um Unregelmäßigkeiten weitestgehend auszuschließen. Das gilt insbesondere für den Bereich der Bekämpfung des Terrorismus.
Personen, die von den Sanktionslisten erfasst werden, darf kein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden. Das verpflichtet jedes Unternehmen Maßnahmen für ein wirksames Anti-Terror-Screening im Unternehmen umzusetzen. Das gilt nicht nur für Dienstleister, Zulieferer und Handelspartner, sondern auch für die firmeneigenen Mitarbeiter.
Die Umsetzung der Exportkontrolle stellt in Unternehmen grundsätzlich eine große Herausforderung im Bereich der Compliance dar. Bei Fragen zur Exportkontrolle unterstützen wir Sie gerne. Wir begleiten Sie von der Entwicklung der Prozesse über die Umsetzung bis zur Implementierung eines Monitorings.
Die wichtigsten Säulen des Exportkontrollrechts sind Embargos, Genehmigungspflichten für Waren auf den Güterlisten (z.B. Dual-Use Güter) und die Sanktionslisten zur Terrorbekämpfung.
Durch (EU) Verordnungen, als direkt anwendbares Recht der Union, werden wichtige Übereinkommen umgesetzt. Beispiele sind:
· das Chemiewaffenübereinkommen,
· die Nuclear Suppliers Group
· die Australische Gruppe
· das Missile Technology Control Regime
· das Wassenaar Arrangement
Beispiele sind:
· die Dual-Use Verordnung,
· die Anti-Folter Verordnung
· die Freuerwaffenverordnung.
Darüber hinaus sind nationale Regelungen zu beachten. Die wichtigste Regelung ist das AWG, das zusammen mit der AWV die Grundlage des deutschen Aus- und Einfuhrkontrollrechts bildet und die Sanktionierung bei Verstößen definiert. Die Kriegswaffenkontrolle befindet sich ebenfalls noch im Hoheitsbereich der Nationalstaaten.
Mittel
Mittel des Außenwirtschaftsrechts sind Verbote und Genehmigungspflichten, die in der Regel strafbewehrt sind. Das Außenwirtschaftsrecht ist auf alle internationalen Vorgänge anwendbar und kann sich im Rahmen der Terrorismusbekämpfung auch auf nationale Vorgänge ausweiten. Es ist bereits bei Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zu beachten und gilt für den beim Waren- und Technologietransfer, bei Finanztransaktionen oder für Vermittlungsgeschäfte.
Was bedeutet das für mich?
Die Unternehmen stehen dem Außenwirtschaftsrecht gegenüber in besonderer Verantwortung.
Die Verantwortung selbst liegt bei der Geschäftsführung. Die Aufgabe der Exportkontrolle kann zwar delegiert werden, die Verantwortlichkeit selbst bleibt aber bei der für das Unternehmen verantwortlichen Person.
Daher müssen Prozesse entwickelt, implementiert, dokumentiert und überwacht werden, um Unregelmäßigkeiten weitestgehend auszuschließen. Das gilt insbesondere für den Bereich der Bekämpfung des Terrorismus.
Personen, die von den Sanktionslisten erfasst werden, darf kein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden. Das verpflichtet jedes Unternehmen Maßnahmen für ein wirksames Anti-Terror-Screening im Unternehmen umzusetzen. Das gilt nicht nur für Dienstleister, Zulieferer und Handelspartner, sondern auch für die firmeneigenen Mitarbeiter.
Die Umsetzung der Exportkontrolle stellt in Unternehmen grundsätzlich eine große Herausforderung im Bereich der Compliance dar. Bei Fragen zur Exportkontrolle unterstützen wir Sie gerne. Wir begleiten Sie von der Entwicklung der Prozesse über die Umsetzung bis zur Implementierung eines Monitorings.