Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht hat durch die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Tätigkeit im Insolvenzrecht umfasst u.a. die Geltendmachung von Forderungen und Sicherheitenverwertung im Insolvenzverfahren, die (vorbeugende) Beratung zur Minimierung von Forderungsausfällen sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen zur Vermeidung der Insolvenz bzw. zur Sanierung. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kunden oder des eigenen Unternehmens begleiten wir Sie durch das Verfahren.
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Thomas
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht