Bundestag beschließt Entfristung der Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung!
13.11.2020
Ohne jeden Widerstand und ohne große öffentliche Diskussionen - man könnte sagen, im Windschatten von Corona - hat der Deutsche Bundestag sehr weitreichende Überwachungsgesetze beschlossen.
Ursprünglich war das "Terrorismusbekämpfungsgesetz" 2002 mit einer strikten Befristung auf 5 Jahre verabschiedet worden. Gerade weil diese Maßnahmen so tief in die Bürgerrechte eingreifen (Auskunftspflichten von Unternehmen, IMSI-Catcher-Einsatz, Mobilfunküberwachung u.a.), sollten sie nur für eine vergleichsweise kurze Zeit gelten. Dreimal wurde die Befristung erst verlängert und nun hat der Bundestag die vollständige Entfristung beschlossen.
Somit wird endgültig Gesetz, was ursprünglich nur ein befristetes scharfes Schwert gegen den Terror sein sollte. Damit bestätigt sich leider auch der Erfahrungssatz, dass Grundrechtseingriffe im Namen der Sicherheit, sind sie erst einmal beschlossen, so gut wie immer dauerhaft bleiben.
Freiheitsrechte sind kein Selbstzweck und auch keineswegs selbstverständlich. Sie sind hart erkämpft und müssen zäh verteidigt werden. Wenn nun der Bundestag so weitreichende Eingriffe fast unbemerkt als dauerhaft beschließen kann, wenn nicht um jedes Stück Freiheit, jedes Stück weniger Überwachung hart gerungen wird, ist das meines Erachtens sehr bedenklich.
Als Strafverteidiger muss man oft genug erleben, welch verheerende Wirkung staatliche Grundrechtseingriffe entfalten können. Sie sollten daher immer auf das unerlässliche Mindestmaß beschränkt bleiben - und über dieses Mindestmaß sollte eine wachsame Debatte geführt werden. Dies war bei der Entfristung der "Anti-Terror-Gesetze" leider nicht der Fall.
Stefan Mittelbach
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Somit wird endgültig Gesetz, was ursprünglich nur ein befristetes scharfes Schwert gegen den Terror sein sollte. Damit bestätigt sich leider auch der Erfahrungssatz, dass Grundrechtseingriffe im Namen der Sicherheit, sind sie erst einmal beschlossen, so gut wie immer dauerhaft bleiben.
Freiheitsrechte sind kein Selbstzweck und auch keineswegs selbstverständlich. Sie sind hart erkämpft und müssen zäh verteidigt werden. Wenn nun der Bundestag so weitreichende Eingriffe fast unbemerkt als dauerhaft beschließen kann, wenn nicht um jedes Stück Freiheit, jedes Stück weniger Überwachung hart gerungen wird, ist das meines Erachtens sehr bedenklich.
Als Strafverteidiger muss man oft genug erleben, welch verheerende Wirkung staatliche Grundrechtseingriffe entfalten können. Sie sollten daher immer auf das unerlässliche Mindestmaß beschränkt bleiben - und über dieses Mindestmaß sollte eine wachsame Debatte geführt werden. Dies war bei der Entfristung der "Anti-Terror-Gesetze" leider nicht der Fall.
Stefan Mittelbach
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht