Bußgeldbescheid erhalten? Dieses Mal: Unbedingt Einspruch einlegen lassen!
07.07.2020
Welch ein Paukenschlag! Die umstrittene Neuregelung des Bußgeldkatalogs ist aufgrund eines Formfehlers unwirksam. Deshalb wird u.a. in Bayern die Verschärfung vorerst nicht mehr herangezogen. Bayerns Innenminister Herrmann erklärte Anfang Juli, dass „ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage“ angewendet werden wird. Auch andere Bundesländer kehren vorerst zum alten Katalog zurück.
Da der (ungültige) neue Bußgeldkatalog weit schneller ein Fahrverbot vorgesehen hat (innerorts schon bei 21 km/h statt bei 31 km/h zu schnell, außerorts schon bei 26 km/h statt bei 41 km/h zu schnell) empfiehlt es sich dringend, Einspruch einzulegen, damit nicht ein Bescheid mit zu hohem Bußgeld oder gar einem vermeidbaren Fahrverbot rechtskräftig wird. Selten waren die Chancen so groß, erfolgreich gegen die Rechtsfolgen eines Bescheids vorzugehen.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen und eine Vertretung im Bußgeldverfahren zur Verfügung.
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