Corona und Bauzeit?
16.03.2020
Für Auftragnehmer und Auftraggeber stellt sich derzeit gleichfalls die Frage, welche Folgen das COVID-19 Virus für ihre Bauvorhaben haben wird.
Die Baustelle liegt in einer Sperrzone, der Auftraggeber ordnet eine Baueinstellung an, Zulieferungen bleiben aus, Mitarbeiter erkranken; Liegt eine Behinderung vor, so hat jede Partei abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen und Ursachen unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Gerade für den Auftragnehmer hängt ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung, Entschädigung und/oder Preisanpassung bei Vereinbarung der VOB/B davon ab, dass er ordnungsgemäß schriftlich Behinderung anmeldet. Andernfalls drohen ihm selbst Schadensersatzansprüche und Kündigung.
Neben einer offenen und ehrlichen Kommunikation der Bauvertragsparteien untereinander und einer sorgfältigen Dokumentation, ist daher eine sorgfältige Bewertung der jeweiligen Einzelfallsituation entscheidend.
Gerade für den Auftragnehmer hängt ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung, Entschädigung und/oder Preisanpassung bei Vereinbarung der VOB/B davon ab, dass er ordnungsgemäß schriftlich Behinderung anmeldet. Andernfalls drohen ihm selbst Schadensersatzansprüche und Kündigung.
Neben einer offenen und ehrlichen Kommunikation der Bauvertragsparteien untereinander und einer sorgfältigen Dokumentation, ist daher eine sorgfältige Bewertung der jeweiligen Einzelfallsituation entscheidend.