Es lohnt sich, beim Läuten der Hochzeitsglocken nicht nur an die Gästeliste, sondern auch an einen möglichen Ehevertrag zu denken. Sind solche Dinge geregelt, wird es im Krisenfall einfacher. Das sorgt in rechtlicher, wirtschaftlicher und emotionaler Hinsicht für mehr Klarheit und weniger Risiken.

Der Ehevertrag ist damit eine Absicherung Ihrer Ehe für die Zukunft. Sie regeln hierin alle Punkte, die Ihnen am Herzen liegen, schließen den Vertrag hiernach in einer Schublade weg und nehmen ihn im besten Fall nie wieder in die Hand!

Sollte Ihre Beziehung doch auf eine harte Probe gestellt werden, können Sie sich aber hierauf jederzeit berufen und orientieren.
Der Ehevertrag – in welchen Fällen macht er Sinn und was ist hierbei zu beachten?

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

 
Der Abschluss eines Ehevertrages macht in folgenden Konstellationen Sinn:

  • Beide oder zumindest ein Partner sind/ist Unternehmer bzw. selbständig tätig
  • Ein Partner ist vermögender als der andere
  • Beide Partner sind erwerbstätig und haben keine Kinder
  • Beide Partner sind im fortgeschrittenen Lebensalter, waren verheiratet und haben Kinder
  • mindestens ein Partner ist nicht deutscher Staatsangehöriger

Warum ist ein Ehevertrag erforderlich?


Die dem Familienrecht zugrundeliegenden Rechtsnormen traten vor einigen Jahrzehnten in Kraft und passen daher punktuell nicht mehr in unsere, „moderne“ Zeit.

Sie können ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Regelungswerk entwerfen, dadurch Ihr Vermögen schützen, Unterhaltsansprüche vermeiden und Versorgungsansprüche ausschließen.

Im besten Fall sollte vor dem Weg zum Altar bzw. dem Standesamt ein Rechtsanwalt und Notar aufgesucht werden.

Ein Ehevertrag kann aber auch noch nach Eheschließung geschlossen werden. Hier besteht aber die Gefahr, dass Sie keine Einigung mit Ihrem Partner erzielen können. Das gefährdet nicht nur Ihre Beziehung, sondern kann sich natürlich auch negativ auf Ihr Vermögen auswirken, da in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen im Falle einer Scheidung zur Anwendung kommen.

 

Wie und wo ist ein Ehevertrag abzuschließen?


Nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Es ist also die notarielle Beurkundung des Ehevertrages erforderlich!

Es entstehen hierdurch Gebühren, die sich nach Ihrem Vermögen bestimmen. Schulden werden dabei mindernd berücksichtigt.

Wichtig: Die genauen Gebühren sollten im Vorfeld beim Notar erfragt werden. Hierbei unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne!

Gemessen an den etwaig bestehenden Unterhalts-, Vermögens- und Versorgungsansprüchen, fallen diese Erstinvestitionen für Ihren Anwalt und den Notar kaum ins Gewicht und die Scheidung kann schnell und einfach erfolgen.

 

Welche Regelungen sollte der Ehevertrag enthalten?


1. Regelungen zum Güterstand

Haben die Eheleute zum Güterstand nichts geregelt, gilt für die Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird.

Im Ehevertrag kann in diesem Zusammenhang eine Modifizierung, also punktuell Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, vereinbart werden. In manchen Fällen macht es beispielsweise Sinn, das Unternehmen eines Ehegatten aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. In diesem Zusammenhang kann dann beispielsweise eine Abfindung für den Partner vereinbart werden.

In Einzelfällen kann auch die Gütertrennung vereinbart werden. Unternehmer und vermögende Ehegatten behalten ihr Vermögen, welches sie erarbeitet haben, ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

 

2. Regelungen zum Unterhalt

Unterhaltsansprüche bei langer Ehezeit können für den Unterhaltspflichtigen zu einer großen, finanziellen Belastung werden. Der Ehevertrag kann diese Unterhaltsansprüche ausschließen oder zumindest begrenzen. Die Grenzen zieht das Gesetz dort, wo der nicht so gut gestellte Ehegatte aus Alter, Krankheit oder wegen Kindererziehung nicht ausreichend versorgt ist.

Regelungen zum Trennungsunterhalt können in sehr seltenen Fällen rechtswirksam getroffen werden. Hier besteht die Gefahr, dass der gesamte Ehevertrag unwirksam wird.

 

3. Regelungen zum Versorgungsausgleich

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Versorgungsausgleich, die Regelung bezüglich ihrer erworbenen Rentenanwartschaften. Das Versorgungsausgleichgesetz sieht vor, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zur Hälfte dem anderen Ehepartner gutgeschrieben werden.

Zahlen Sie wesentlich höhere Beiträge als ihr Ehepartner, bedingt durch die Höhe des Einkommens oder Teilzeitarbeit, kann dies zu wirtschaftlichen Einbußen im Alter führen.

Durch eine vertragliche Regelung lässt sich die gesetzliche Verpflichtung der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall abändern.

 

Grenzen des Ehevertrages

 
Die Partner unterliegen grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Ihre Grenzen findet die Vertragsfreiheit aber, wenn eine der Regelungen:

  • gegen ein gesetzliches Verbot oder
  • gegen die „guten Sitten“ verstößt oder
  • zulasten Dritter („Kindeswohl“) geht.

Die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschieden werden kann, regelt das Gesetz zwingend. Im Ehevertrag darf daher beispielsweise nicht vereinbart werden, dass eine Scheidung der Ehe nur bei Ehebruch möglich ist.

Sittenwidrig ist ein Ehevertrag, wenn der wirtschaftlich überlegene Teil den anderen Ehepartner schutzlos benachteiligt, wie im Fall von Krankheit, Alter, Schwangerschaft, Schutzbedürftigkeit von Kindern oder im Fall von Mittellosigkeit.

Auch Verzichtserklärungen im Hinblick auf den Kindesunterhalt, was ja zu Lasten des Kindes geht, kann zur Unwirksamkeit des Ehevertrages führen.

 

Fazit


Durch einen Ehevertrag können Sie ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Regelungswerk entwerfen. Hierbei sollten Sie sich allerdings aufgrund der speziellen Rechtsmaterie und Vielfalt der gesetzlichen Regelungen der Hilfe anwaltlicher Experten bedienen, um sich hundertprozentig abzusichern.

Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!