Die Vorsorgevollmacht - abgesichert im Alter und bei Krankheit
19.11.2021
Die Menschen werden immer älter. Dies hat zur Folge, dass auch die Zahl derjenige zunimmt, die wegen einer Erkrankung unabhängig, ob mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung, nicht mehr in der Lage sind, beispielsweise aufgrund der mit der Erkrankung einhergehenden Geschäftsunfähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Aber auch jüngere Generationen sollten sich mit der Thematik der Vorsorgegestaltung auseinandersetzen.
Aber auch jüngere Generationen sollten sich mit der Thematik der Vorsorgegestaltung auseinandersetzen.
Es wird oftmals vergessen – oder verdrängt - dass man in jedem Alter durch Unfall oder schwere Krankheit unerwartet von heute auf morgen geschäftsunfähig werden und auf die Hilfe Dritter angewiesen sein kann und in ein Abhängigkeitsverhältnis eintritt.
Es ist nie zu früh, um Vorsorge zu treffen für Alter und vor allem für Krankheit!
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für diesen zu erledigen. Grundvoraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht noch geschäftsfähig ist bzw. war.
Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber „im Willen“, was bedeutet, dass Entscheidung anstelle des (nicht mehr entscheidungsfähigen) Vollmachtgebers getroffen werden können.
Entscheiden Sie besser heute als morgen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht können. Wie wollen Sie im medizinischen Notfall behandelt werden, wenn Sie selbst hierüber keine Entscheidung mehr treffen können?
Wir greifen dieses hochsensible Thema auf und unterstützen sie dabei, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Es ist nie zu früh, um Vorsorge zu treffen für Alter und vor allem für Krankheit!
Vorsorgevollmacht – Was ist das?
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für diesen zu erledigen. Grundvoraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht noch geschäftsfähig ist bzw. war.
Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber „im Willen“, was bedeutet, dass Entscheidung anstelle des (nicht mehr entscheidungsfähigen) Vollmachtgebers getroffen werden können.
Auswahl des Bevollmächtigten
Es empfiehlt sich bei der Wahl des Bevollmächtigten zu berücksichtigen, ob der Auserwählte uneingeschränktes Vertrauen besitzt, da der Bevollmächtigte mit der Vollmacht Einblicke in die ganz persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers erhält. Regelmäßig werden Angehörige oder nahestehende Personen zum Bevollmächtigten ernannt.Ungeeignetheit des Bevollmächtigten
Im Fall, dass der auserwählte Bevollmächtigte sich als ungeeignet zur Ausführung seines „Amtes“ herausstellt, so wird dennoch eine gerichtliche Betreuung eingerichtet. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig wäre.Entscheiden Sie besser heute als morgen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht können. Wie wollen Sie im medizinischen Notfall behandelt werden, wenn Sie selbst hierüber keine Entscheidung mehr treffen können?
Wir greifen dieses hochsensible Thema auf und unterstützen sie dabei, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen.