EuGH: Privacy Shield unwirksam! Die ersten Konsequenzen
10.09.2020
Wie wir im Juli berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof das EU-US Privacy Shield gekippt. Mit diesem wurden zahlreiche Datenübertragungen in die USA datenschutzrechtlich gerechtfertigt.
Nunmehr sind die ersten Umsetzungsmaßnahmen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden festzustellen:
Nunmehr sind die ersten Umsetzungsmaßnahmen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden festzustellen:
So hat die irische Aufsichtsbehörde Facebook angewiesen, Datenübertragungen in die USA einzustellen. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit einer Facebook-Seite eine gute Nachricht, weil damit Facebook die Pflichten des Unternehmens erfüllt.
Trotzdem besteht Handlungsbedarf: Gerade bei Cloud-Anbietern sollte genau kontrolliert werden, ob eine Datenübertragung in die USA stattfindet. In diesem Fall sollte entweder der Anbieter gewechselt werden oder über Standardvertragsklauseln eine Datenschutzkonformität erreicht werden.
Trotzdem besteht Handlungsbedarf: Gerade bei Cloud-Anbietern sollte genau kontrolliert werden, ob eine Datenübertragung in die USA stattfindet. In diesem Fall sollte entweder der Anbieter gewechselt werden oder über Standardvertragsklauseln eine Datenschutzkonformität erreicht werden.