Flexibilität im Mietvertrag? Gerne, aber bitte schriftlich!
20.03.2020
Die Corona-Krise hat den Alltag fest im Griff. Einzelhandel, Restaurant, Bars, Fitnessstudios sind oft von den Schließungen betroffen. Das Bedienen der laufenden Ausgaben kann zur Belastungsprobe werden. Hiervon werden auch die Mieten im Gewerbe betroffen sein. Gut, wenn Vermieter und Mieter einen Kompromiss finden. Ein solcher kann in einer Stundungsvereinbarung, Ratenzahlungsvereinbarung, der Reduzierung der Miete für einen bestimmten Zeitraum liegen. Es sind zahlreiche Möglichkeiten denkbar.
Wichtig ist jedoch, dass bei Gewerbemietverträgen, die für länger als ein Jahr geschlossen wurden, Vereinbarungen in Form eines schriftformkonformen Nachtrags geschlossen werden. Wird die gesetzliche vorgeschriebene Schriftform (§§ 578, 550 S. 1 BGB) nicht eingehalten, führt dies dazu, dass der Mietvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar ist. Dies völlig unabhängig von der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit. Haben Mieter oder Vermieter im Hinblick auf die lange Laufzeit des Mietvertrages mit Umbauten, Einbauten, Ladeneinrichtungen usw. erheblich in den Mietgegenstand investiert, so können diese Investitionen verloren sein. Erst dann zeigt sich der wirkliche wirtschaftliche Schaden. Faxschreiben, E-Mails oder auch wechselseitige Briefe reichen für einen schriftformkonformen Nachtrag nicht aus.
Wichtig ist jedoch, dass bei Gewerbemietverträgen, die für länger als ein Jahr geschlossen wurden, Vereinbarungen in Form eines schriftformkonformen Nachtrags geschlossen werden. Wird die gesetzliche vorgeschriebene Schriftform (§§ 578, 550 S. 1 BGB) nicht eingehalten, führt dies dazu, dass der Mietvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar ist. Dies völlig unabhängig von der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit. Haben Mieter oder Vermieter im Hinblick auf die lange Laufzeit des Mietvertrages mit Umbauten, Einbauten, Ladeneinrichtungen usw. erheblich in den Mietgegenstand investiert, so können diese Investitionen verloren sein. Erst dann zeigt sich der wirkliche wirtschaftliche Schaden. Faxschreiben, E-Mails oder auch wechselseitige Briefe reichen für einen schriftformkonformen Nachtrag nicht aus.