Geschäftsgeheimnisse sind nur dann geschützt, wenn sie nicht ohne weiteres zugänglich sind.
Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind für Unternehmen ein wichtiger - manchmal sogar der wichtigste - Vermögenswert. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung gilt in Deutschland das Geschäftsgeheimnisgesetz.

Allerdings schützt dies nur Informationen, welche nicht allgemein bekannt und öffentlich zugänglich sowie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind, § 2 Nr. 1 GeschGehG.

Der Österreichische Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Information zugänglich ist:
Ohne weiteres zugänglich ist eine Information, die zwar nicht allgemein bekannt ist, die sicheine Person des maßgeblichen Verkehrskreises aber ohne erheblichen Aufwand und Einsatz an Zeit, Mühe, Kosten und/oder Geschick mit ansonsten lauteren Mitteln verschaffen kann.
(Urteil vom 26. Jänner 2021, Az. 4 Ob 188/20f)

Damit wird es immer entscheidender, angemessene (und gut dokumentierte) Sicherungsmaßnahmen für die eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anzustrengen.