Kommentare im Internet: Es ist die Öffentlichkeit!
23.01.2023
Immer wieder hat das Anwaltshaus mit Mandaten zu tun, in welchen Unterlassungsansprüche wegen Kommentaren im Internet durchzusetzen sind. Was auffällt: Das Problembewusstsein ist so gut wie nicht vorhanden.
Tatsächlich ist das Problem weit verbreitet: Der Kommentator (leider meist tatsächlich männlich) hat überhaupt kein Bewusstsein darüber, dass er Rechte Dritter verletzt oder sich sogar strafbar macht. Daher können wir nur daran appelieren: Kommentieren Sie stets so, wie Sie es auch machen würden, wenn der Kommentar neben Ihrem Foto in der Zeitung erscheinen würde!