Das Landgericht Frankenthal hat sich mit der immer wieder diskutierten Frage auseinandergesetzt, ob man aus dem Urheberrecht verbieten kann, dass der Mitbewerber die eigenen Werbetexte kopiert und selbst verwendet. In diesem Fall wurde die Klage abgewiesen.
LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsschutz für Werbetexte
Das Gericht begründete dies damit, dass Werbeslogans und Werbetexte über die üblichen Anpreisungen hinausgehen müssen, damit sie Urheberschutz genießen. An dieser Hürde scheitern jedoch die meisten Werbetexte.

Praxistipp:

Wie kann ich meine Texte trotzdem schützen? Verwenden Sie einfach möglichst oft Ihren Firmen- oder Markennamen. Ihr Mitbewerber kann dann den Text nicht mehr einfach kopieren, sondern muss diese Bezeichnungen ersetzen. Dies macht häufig schon so viel Mühe, dass die Neufassung eines Textes das geringere Übel ist.