Prüfungen zertifizierter Hausverwalter für WEG ab sofort auch in Augsburg möglich
31.05.2023
Langsam wird es ernst! Zum 01.12.2023 brauchen Hausverwalter eine Sachkundeprüfung gemäß § 26a WEG. Diesen Nachweis müssen alle Mitarbeiter haben, die in der Verwaltung von Wohnungseigentümern tätig sind. Für WEG, die der Verwalter bereits vor dem 01.12.2020 verwaltet hat, muss der Nachweis spätestens zum 01.06.2024 vorliegen.
Die Prüfung kann ab sofort auch bei der IHK für Augsburg und Schwaben abgelegt werden.
Auch die Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Anwaltshaus engagieren sich bei der Ausbildung der Verwalter.
So sind beispielweise Herr Rechtsanwalt Hullermann, LL.M. und Herr Rechtsanwalt Gerle als Prüfer in der mündlichen Prüfung tätig. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Gerle Vorsitzender des Prüfungsausschusses bei der IHK für Augsburg und Schwaben für diese Prüfung, Herr Rechtsanwalt Hullermann ist einer seiner Stellvertreter.
Auch die Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Anwaltshaus engagieren sich bei der Ausbildung der Verwalter.
So sind beispielweise Herr Rechtsanwalt Hullermann, LL.M. und Herr Rechtsanwalt Gerle als Prüfer in der mündlichen Prüfung tätig. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Gerle Vorsitzender des Prüfungsausschusses bei der IHK für Augsburg und Schwaben für diese Prüfung, Herr Rechtsanwalt Hullermann ist einer seiner Stellvertreter.