Safe Harbour die Dritte? Neue Regeln für den Datenaustausch mit den USA
28.03.2022
Die EU-Kommission und die Regierung der USA haben sich auf ein neues Rahmenabkommen für den Austausch personenbezogener Daten geeinigt. Nach Safe Harbour und EU-US Privacy Shield der dritte Versuch, entsprechende Regelungen zu etablieren.
Für den Verantwortlichen ist die Übertragung personenbezogener Daten in die USA - zumindest, wenn es rechtmäßig erfolgen soll - ein kompliziertes Unterfangen. Die EU hat keinen Beschluss erlassen, nach dem das Datenschutzniveau in den USA den EU-Regeln angemessen ist.
Das neue Abkommen soll den Zugriff der US-Geheimdienste auf die personenbezogenen Daten einschränken und damit den Bedenken des Europäischen Gerichtshofs bei früheren Entscheidungen Rechnung tragen. Auf diese Weise steigen zumindest die Chancen, dass die neue Regelung einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhält.
Wir werden das Thema im Anwaltshaus selbstverständlich weiter beobachten und bieten Ihnen tatkräftige Hilfe bei der Anpassung Ihrer Prozesse auf die neuen Regeln an.
Das neue Abkommen soll den Zugriff der US-Geheimdienste auf die personenbezogenen Daten einschränken und damit den Bedenken des Europäischen Gerichtshofs bei früheren Entscheidungen Rechnung tragen. Auf diese Weise steigen zumindest die Chancen, dass die neue Regelung einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhält.
Wir werden das Thema im Anwaltshaus selbstverständlich weiter beobachten und bieten Ihnen tatkräftige Hilfe bei der Anpassung Ihrer Prozesse auf die neuen Regeln an.