Neue Bußgelder im Straßenverkehr! Artig sein, sonst wird's teuer!
24.04.2020
Am kommenden Dienstag, den 28.04.2020 tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben einigen Neuerungen zum Schutz von Schwerbehindertenparkplätzen und Radlern werden die Regeln für die Rettungsgasse verschärft und die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße verschärft.
Den Link zu den Neuerungen finden Sie unten auf dieser Seite.
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Hier einige Beispiele aus der Novelle:
An Radfahrer wurde dieses Mal auch gedacht:
Also: Brav sein auf der Straße! Sollte das mal nicht klappen, stehen Ihnen unsere Kollegen für Ordnungswidrigkeiten gerne zur Verfügung!
Aktualisierung am 07.07.2020: Leider hat der Verordnungsgeber einen Formfehler begangen. Die Novelle ist unwirksam. Näheres in unserem Artikel hierzu.
- Parken auf Radwegen und in zweiter Reihe kann bis zu 100 € und einen Punkt in Flensburg kosten;
- Parken auf einem Parkplatz für E-Autos (mit dem Verbrenner) kostet jetzt auch Bußgeld;
- Das unerlaubte Nutzen der Rettungsgasse kostet bis zu 300 € und einen Monat Fahrverbot;
- Das Nichtbilden der Rettungsgasse führt ebenfalls zu Fahrverbot;
- Das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann innerorts bereits ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit verhängt werden;
- Blitzer-Apps sind ausdrücklich verboten.
An Radfahrer wurde dieses Mal auch gedacht:
- Radler dürften - wenn sie niemanden behindern - ausdrücklich nebeneinander fahren;
- Radler dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts überholt werden;
- Rechtsabbiegen ist für Lkw nur noch mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Also: Brav sein auf der Straße! Sollte das mal nicht klappen, stehen Ihnen unsere Kollegen für Ordnungswidrigkeiten gerne zur Verfügung!
Aktualisierung am 07.07.2020: Leider hat der Verordnungsgeber einen Formfehler begangen. Die Novelle ist unwirksam. Näheres in unserem Artikel hierzu.